Das ZK beschließt
158. ZKB Gründung eines gemeinsamen Wings der RoL
1. Die UdSSR führt einen gemeinsamen Wing mit den beteiligten Allianzen der RoL. Zum 2.5.2005 beteiligt sind:
- MSG
- UdSSR
Die HoE wird dazustoßen.
2. Das RoL Ausbildungslager (RoLA) wird gemäß der durch den Rat des obersten hellenischen Tribunals der MSG (RohT) und des ZK der UdSSR vereinbarten Satzung der RoLA geführt. (Satzung siehe Anlage zum 158. ZKB).
3. Das PZK und der VoANKOM sind bevollmächtigt und vetreten die Belange der UdSSR in der RoLA. Das PZK & der VoANKOM haben sich in der HVA vorstellig zu machen.
4. Qualifizierte und in der RoLA bewährte Bewerber werden durch die UdSSR bevorzugt gemäß der gültigen Bewerbungvorschriften aufgenommen.
5. Das Login & PW der RoLA sind in der HVA hinterlegt.
6. Genossen der UdSSR können Ihre Anregungen zur RoLA durch Sitzung im ZK vorbringen.
gez.
S. Jähn
VoZK ds PZK der UdSSR
ANLAGE:
PRÄAMBEL
Eingedenk des gemeinsamen Zieles der Meta-Allianz „Reighn of Light“ (RoL) der Zerschlagung des intergalaktischen Imperialismus in all seinen Erscheinungsformen, wie Willkür, Erpressung, Missachtung des Planetarischen Dreisatzes und die Erwirtschaftung eines verbrecherischen Mehrwerts durch inaktive, tote und gesperrte Planeten, gibt sich die RoL vertreten durch die MSG & UdSSR zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Ausbildungslagers (RoLA) für die Allianzen der META diese für alle RoLAner verbindliche Satzung:
§1. Zentralverwaltung der RoLA
(1) Die RoLA wird über das Konto "ZBV der UdSSR" (1.473.4) gegründet (Zentralverwaltung der RoLA). Das Konto erhält den Namen „HVA“. Die Gründer-eMail darf nur durch die UdSSR geändert werden. Eine Löschung darf nur auf Antrag der UdSSR durch die UdSSR erfolgen.
(2) Die Aufnahme und Verwaltung von Mitgliedern erfolgt durch die VoRoLAs über das Gründerkonto. Jeder VoRoLA und deren Stellvertreter erhalten die die Zugangsdaten. Die Weitergabe der Zugangsdaten ist verboten. Besonderheiten sind einer eventuellen Weisung der oGame-Admins vorbehalten.
(3) Das Konto bleibt im U-Modus und darf nicht aktiv bespielt werden (Flotten, Bau, Forschung etc.). Das Aussetzen des U-Modus ist nur durch einstimmigen HVA-Beschluß möglich.
(4) Die Zentralverwaltung zählt nicht als Mitglied im Sinne des §2 der Satzung.
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§2. Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann durch schriftlichen Aufnahmeantrag erworben werden. Über Ausnahmen und Aufnahmebedingungen entscheidet die HVA (Hauptverwaltung Ausbildung).
(2) Durch die Mitgliedschaft wird der Spieler RoLAner.
(3) Die RoLA hat höchstens 30 Mitglieder.
(4) Strafversetzungen aus RoL-Mitgliedsallianzen zählen nicht als Mitglieder. Strafversetzte erhalten den Rang eines „RoLAner ZBV“.
(5) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß des RoLAners. Dem Mitglied durch die RoLA übergebene Konten sind treuhänderisch und bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder an die RoLA herauszugeben.
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§3. Bewerbung
(1) Bewerbungen erfolgen schriftlich im Forum der RoLA. Eine sofortige Aufnahme in die RolA erfolgt nur durch Sondergenehmigung der HVA.
(2) Um die Mitgliedschaft muß sich beworben werden. Die Bewerbungsvoraussetzungen regelt die HVA.
(3) Bewerber, die die Bedingungen des Absatz (2) erfüllen werden "RolAner" der RoLA. Über besondere Auflagen für den Bewerber entscheidet die HVA.
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§4. Rechte der RoLAner
(1) Jeder ist der Satzung der RoLA, sowie den Entscheidungen der HVA unterworfen und muß sie befolgen.
(2) Jeder RoLAner hat das Recht den Schutz der RoLA anzurufen.
(3) Jeder RoLAner erwirbt das Recht sich bei einer der in der RoLA beteiligten Allianz der RoL bevorzugt zu bewerben.
(4) Jeder RoLAner hat das Recht eine Entscheidung der HVA durch einen Beitrag im Forum der RoLA im Abschnitt „Hauptverwaltung Ausbildung“ zu beantragen.
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§5. Pflichten der RoLANer
(1) RoLAner haben die Pflicht die RoLA, das interplanetarische Friedenslager gebildet durch die Allianzen der RoL nach innen und außen zu schützen und vor Schaden zu bewahren.
(2) RoLAner sind verplichtet untereinander und allen Spielern gegenüber, seien es befreundete oder verfeindete, höflich und respektvoll aufzutreten. Im internen Bereich sind RoLAner und Angehörige der RoL grundsätzlich zu siezen und in ganzen Sätzen anzusprechen.
(3) RoLAner sind verpflichtet den Planetarischen Dreisatz (PD) einzuhalten. Danach sind Rohstoffe zu verbauen, eine Verteidigung nach Weisung des ZK zu bauen und Flotten und ungenutzte Rohstoffe zu verschicken.
(4) RoLAner sind verpflichtet im oGame aktiv zu sein. Werden sie inaktiv (i), tot (il) oder gesperrt (g), so werden Sie mit sofortiger Wirkung durch die HVA ausgeschlossen, es sei denn die Inaktivität ist im Forum der RoLA angekündigt und durch "Urlaubsmodus" absichert worden.
(5) RoLAner sind verpflichtet im Forum der RoLA aktiv zu sein. Bei Abwesenheit über eine Woche werden Sie mit sofortiger Wirkung durch die HVA ausgeschlossen, es sei denn die Inaktivität ist im Forum der RoLA angekündigt und durch "Urlaubsmodus" absichert worden.
(6) RoLAner sind zur Geheimhaltung und zur Loyalität gegenüber der RoLA und der RoL verpflichtet und müssen Dritten gegenüber Stillschweigen über Angelegenheiten der RoLA und RoL wahren.
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§6. Entscheidungen
(1) Entscheidungen der RoLA trifft die Hauptverwaltung Ausbildung (HVA) der RoLA. Bei Gefahr in Verzug entscheiden die Vorsitzenden der RoLA (VoRoLA) oder deren Stellvertreter.
(2) Die HVA tagt durch Beiträge im Forum der RoLA in der „Hauptverwaltung Ausbildung der RoLA“, dort in "Sitzungen der HVA".
(3) Die HVA wird durch die Vorsitzenden der RoLA (VoRoLA) oder deren Stellvertreter einberufen. Jeder VoRoLA kann die HVA durch Beitrag im Sitzungssaal der HVA einberufen.
(4) Die beschlussfähige HVA entscheidet durch Mehrheitsbeschluß der anwesenden VoRLA. Jeder VoRoLA hat eine Stimme.
(5) Die HVA ist beschlussfähig, wenn die Hälfte aller VoRoLA, mindestens jedoch 2 anwesend sind.
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§7. Kontrolle des PD
(1) Die Einhaltung des PD gemäß §5 (3) durch RoLAner wird durch die Mitglieder der an der RoLA beteiligten Allianzen durch Sonden, Phalanxscanns usw. kontrolliert.
(2) Festgestellte Verstöße können durch HVA-Beschluß durch Strafangriffe nach Ermessen der HVA zur Ertüchtigung der planetarischen Moral geahndet werden.
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§8. Die Hauptverwaltung Ausbildung (HVA)
(1) Die Hauptverwaltung Ausbildung (HVA) besteht aus je den durch die an der RoLA beteiligten Meta-Allianzen der RoL benannten und an die RoLA delegierten Vorsitzenden der RoLA (VoRoLA).
(2) Die HVA vertritt nur die Belange der RoLA. Entscheidungen der HVA sind für alle RoLAner verbindlich. Sie führt die Zentralverwaltung der RoLA.
(3) Entscheidungen der HVA gelten in der Reihenfolge ihres Erlasses, wonach die zeitlich spätere Entscheidung die vorangegangene aufhebt.
(4) Die HVA tagt in geschlossener und geheimer Sitzung. Jeder VoRoLA hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.
(5) Jede an der RoLA beteilgte Allianz der RoL delegiert einen VoRoLA und dessen Stellvertreter (StellVoRoLA) an die HVA. Der VoRoLA wird kein Mitglied der RoLA und tritt dieser auch nicht bei. Das als VoRoLA and die HVA delegierte und aus drei VoZK bestehende PZK der UdSSR zählt bei der Stimmabgabe nur als eine Stimme.
(6) Jeder VoRoLA hat ein Vetorecht.
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§9. Krieg und Frieden
(1) Über Krieg und Frieden befindet die HVA.
(2) Wird ein RoLAner angegriffen, so hat dies der HVA unter Nachweis der Einhaltung des PD zu melden. Über weitere Maßnahmen entscheidet die HVA.
(3) Wird ein RoLAner angegriffen, so kann er die HVA um Schutz anrufen.
(4) Jeder RoLAner hat das Recht Imperialisten anzugreifen. Die Kriterien zur Bestimmung von Imperialisten erläßt die HVA.
(5) Angriffe auf das interplanetarischen Friedenslager (Planetarier) sind verboten und erfolgen nur auf der Grundlage eines HVA-Beschlusses. Planetarier sind insbesondere diejenigen Spieler oder Allianzmitglieder mit denen die Mitgliedsallianzen der RoLA einen Nichtangriffspakt oder Bündnis unterhalten.
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§10. Auswärtiges
(1) Die RoLA unterhält keine eigenen auswärtigen Beziehungen.
(2) RoLAner sind an die bestehenden Nichtangriffspakte (NAP), Beistandspakte (BP) und Koexistenzinitiativen (KI) der in der RoLA beteiligten Allianzen der RoL gebunden und zu deren Einhaltung verpflichtet.
(3) RoLAnern ist es untersagt eigene diplomatische Beziehungen zu unterhalten. Spieler NAP, BP oder Protektorate sind verboten.
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