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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 109 mal aufgerufen
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Jähn
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Besucher
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19.04.2005 14:33
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Das ZK beschließt:
164. ZKB - Beförderung des Anwärters Oesch
1. Die Diplomarbeit des Anwärters Oesch als mit Gut bestanden zu bewerten und ihn zum Genossen zu befördern.
2. Den Genossen oesch zum StellVoNAKOM zu ernennen und ihm Moderatorrechte zu geben.
3. Den Genossen Oesch für seine ausgezeichnete Arbeit im NAKOM zu loben und zum
Verdienten Genossen (VG)
zu befördern. Alle Genossen und Anwärter haben den VG beim Titel anzusprechen.
gez.
PZK des ZK der UdSSR
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