*setzt sich dazu und nimmt einen weiteren kräftigen schluck aus der flasche (promille unbekant messgerät hat versagt). schweigt und denkt über vergangene zeiten nach als der wodka noch billiger war. und denkt auch darüber nach was er zum VG gesagt hat*
uaaahh *schüttel*
@ antichrists avatar! sowas! ein fauxpas ohne gleichen!
*mit der faust auf den tisch knallt!... dann erst mal an die bar rennt und nen wokda kippt*
Quote:SevenG schrieb am 29.04.2004 17:27
*stürmt in den Raum als er vom sicherheitsdienst höhrt das es heftige diskusionen im raum 302 gibt.
Mit einem beherzten Hechtsprung reißt er Sidious II von der Konsole weg.
Beid knallen mit einem leuten scheppern genen einen in der nähe befindlichen Androieden.
"Das ZK verordent dem Genossen Sidious II sowie dem Aktivisten Death X eine Vodka-Kur mit anschleißendem Bruderschafts-Trinken"
SevenG wird diese überwachen und den beiden Streitparteien, die jeweiligen Schritte zur Versöhnug am eigen Leibe demonstrieren...
10min. später SevenG liegt sturz betrunken in der Ecke. *
LOL genau!@Wodka-Kur
Gute Idee! Hatte auch schon überlegt ob nicht eine Disziplinarmaßnahme angebracht wäre *bg*
§11: Alkoholspiegel
(a) Genossen sind verpflichtet, mindestens 3 Promille Alkohol im Blut aufzuweisen oder 6g/l Alkohol in der Atemluft. Zuwiederhandlung wird mit schweren Disziplinarstrafen bestraft, außerdem wird er dem Status Genosse vorrübergehend entzogen und hat so lange den Status eines Anwärters der UdSSR inne.
(b) Anwärter der UdSSR sind verpflichtet, mindestens 5 Promille Alkohol im Blut aufzuweisen oder 10g/l Alkohol in der Atemluft. Zuweiderhandlung wird mit degradierung zum Aktivisten geahndet.
(c) Aktivisten der GULAG sind verpflichtet enthaltsam zu sein, dh maximal 6 Promille Alkohol im Blut oder 12g/l Alkohol in der Atemluft. Zuwiederhandlung wird mit Ausschluss aus der GULAG bestraft.
(d) Die letale Dosis* darf überschritten werden.
Anhang:
*letale Dosis: Jene Dosis Alkohol, der Oral eingenommen wird, bei der 50% der Versuchsimperialisten sterben.