Das PZK beschließt:
1. Aufgrund besonderen Wunsches des RABFAK-Bevollmächtigten Born2Kill wird dieser aus seiner Funktion als RABFAK-Bevollmächtigter entlassen.
2. Die RABFAK ist dem ANKOM direkt zugeordnet.
3. Die Funktion des RABFAK-Bevollmächtigten wird dem Genossen VoANKOM Elendil übertragen.