Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Bewerbungen bei der UdSSR FA grundsätzlich beim amtierenden
Leiter der Flügelallianz (FAL) der UdSSR
liegt.
Das PZK, bestehend aus den amtierenden VoZK hat Eilzuständigkeit bis zur Übernahme der Angelegenheit durch den FAL.