2. Die geänderten Punkte werden im 227. ZKB unter Punkt 3 aufgeführt
3.
§1. Mitgliedschaft
(2) Durch die Mitgliedschaft wird der Planet Sternenrepublik der UdSSR.
Der Herrscher (Spieler) der beigetretenen Sternenrepublik erhält nach einer vierwöchigen Probezeit und einer anschliessenden Prüfung durch das ZK den Rang des "Genossen" der UdSSR.
(3) Die UdSSR hat höchstens 30 Mitglieder.
(4) Die UdSSR unterhält eine Flügelallianz, wenn das ZK entsprechend entscheidet.
Das ZK legt alle nötigen Bestimmungen fest.
(5) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß der Sternenrepublik. Dem Mitglied durch die UdSSR übergebene Konten sind treuhänderisch und bei Beendigung der Mitgliedschaft wieder an die UdSSR herauszugeben.
§8. Krieg und Frieden
(2) Wird eine Sternenrepublik der UdSSR nicht PD Konform angegriffen, so befindet sich die UdSSR im Kriegszustand mit dem Imperialisten. Über weitere Maßnahmen entscheidet der ZK der UdSSR.
4. Die Satzung ist entsprechend zu aktualisieren und im INKOM zu hinterlegen.
im Namen des Zentralkomittees
gez. Genosse realGRAVEDIGGER
VoZK des PZK der UdSSR