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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 134 mal aufgerufen
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Quote: 267. ZKB Änderung des §4 (3) der Satzung der UdSSR
Das ZK beschließt:
1. Den derzeitgen §4 (3) Satzung der UdSSR, wonach
§4. Rechte der Mitglieder
[...]
(3) Genossen dürfen Imperialisten frei angreifen. Anwärter dürfen nur inaktive, gesperrte oder tote Konten angreifen. Ausnahmen und Einzelheiten regelt das ZK.
gilt, als nicht mehr Zeitgemäß anzusehen und
2. durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
(3) Genossen und Anwärter dürfen Imperialisten frei angreifen. Ausnahmen und Einzelheiten regelt das ZK.
3. Die Änderung hat rückwirkende Geltung.
gez.
Stromberg
VoZK des PZK der UdSSR
Hier ist die Kenntnisnahme zu bestätigen
ZKB gelesen?:
Ja: 19
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