Zum Zweck der Verstärkung der unionsübergreifenden Verteidigungsmaßnahmen gegen Todessternangriffe fasst das ZK folgenden Beschluß:
1. Das ZK empfiehlt allen Genossen, über eine nach Punkten gestaffelte Anzahl von Todessternen zu verfügen. Je 1 Million Punkte sollten 5 Todessterne bereitstehen.
2. Das ZK ruft alle Genossen dazu auf, Todessterne in angemessenem Maße nachzurüsten.
3. Die tatsächlich zur verfügung stehende Anzahl an Todessternen ist wie üblich im STAVKA fetzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.