287. ZKB UdSSR FA: Rang des Aktivisten
Das ZK beschließt:
1) Einführung des Ranges des "Aktivisten".
2) Zur Erlangungen des Ranges des Aktivistes ist berechtigt, wer:
- in der Punktestatistik Platzierung 1000 oder besser inne hat,
- sich durch planetarische Ausrucks- und Verhaltensweisen in das Allianzleben einbringen konnte, und
- den Zuspruch des FAL und stellFAL erlangen konnte.
3) Die Platzierung 1000 oder besser berechtigt nach 2) nicht alleinig zur Beförderung in den Aktivitstenstatus!
4) Die Beförderung wird unter dem FAL und stellFAL abgesprochen und selbstständig durchgeführt. Bei Uneinigkeit muss eine ZK-Sitzung einberufen werden.
5) Aktivist ist ein offizieller Rang des UdSSR FA, in allen offiziellen Stellen und Satzungen als solches Auszuschreiben und Voraussetzung zur Beförderung zum Anwärter oder Genossen.
gez. Genosse stellVoZK VoANKOM baronyob im Auftrag des ZK der UdSSR
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