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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 [Archiv] Entscheidungen des ZK & PZK
headblaster Offline



Beiträge: 2.610

31.01.2007 02:04
291. ZKB: Regelung zu vergabe von Treuhandkonten (THK) Zitat · Antworten
291. ZKB: Regelung zu vergabe von Treuhandkonten (THK)

1. Alle Treuhandkonten (THK) der UdSSR gemäß §1 (4) der Satzung werden erfaßt.

2. Alle THK werden gem. IV. oGame Regeln über den Admin gerergelt und eingestellt.

3. Die Erfassung und Regelung der THK´s wird durch das PZK vorgenommen.

4. Das THK wird durch eine feste Email-Adresse, welche durch das PZK verwaltet wird, gesichert. Sie darf vom Treuhandverwalter, bis das THK in dessen Besitz über geht, nicht verändert werden. Die Änderung der Zugangsdaten zum THK müssen dem PZK unverzüglich mitgeteilt werden, so dass das PZK jederzeit Zugang zum THK hat.

5. Ein THK darf nicht aus der Union (UdSSR und UdSSR FA) entfernt werden. Sollte dies geschehen verliert der THK-Verwalter sämtliche Ansprüche auf die Übernahme des THK. Das THK wird in diesem Falle unter sofortige Verwaltung des PZK gestellt.

6. Bei ausscheiden des THK-Verwalter aus der Union (UdSSR und UdSSR FA) hat dieser das THK unverzüglich dem PZK zu überstellen. In diesem Fall verliert der THK-Verwalter sämtliche Besitzansprüche. Bei weitervergabe ist nun der aktuelle Punktestand maßgebende Grundlage zur weiteren THK-Vergabe. D.h. dieser aktuelle Punktestand muß dann verdoppelt werden um in den Besitz des THK-Verwalters überzugehen. Dies gilt ebenfalls, wenn der vorherige THK-Verwalter wieder in die Union eintritt und die Verwaltung des THK´s erneut übernimmt. Über Ausnahmen dieses Punktes muß in einer hierfür einberufenen ZKS mit absoluten Mehrheit entschieden werden.

7. Ein THK wird durch den Treuhandverwalter erworben, wenn er die bei Übergabe bestehende Punktzahl verdoppelt. Erst jetzt geht das THK in den Besitz des THK-Inhabers über.

8. Der THK-Verwalter kann, um die zu erwirtschaftende Punkte zu schmälern, sein eigenes Konto der Union übertragen. Dieses Konto muß jedoch mindestens 1.500.000 Punkte haben. (Beispiel: THK 3 kk = Eigentum ab 6kk - Eigenes Konto 1,5kk = Eigentum ab 4,5kk)

gez.

Headblaster
VoZK, FAL

p.s.: Dieser ZKB hebt somit den 116. ZKB auf!


Kenntnisnahme

zur Kenntnis genommen







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