Dem ZK wurde bekannt, daß verschiedene Spieler der ehemaligen LOC im Zeitpunkt ihrer Bewerbung bei der UdSSR in laufende Kampfhandlungen mit der L337, dort mit dem Spieler The Shining Man verwickelt waren.
Es wird in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf §2 (1) c) der Satzung der UdSSR hingewiesen:
§2. Bewerbung
(1) Um die Mitgliedschaft muß sich beworben werden. Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
[...]
c) Keine Kriege, laufende Kampfhandlungen oder Geheimabsprachen mit Dritten zum Zeitpunkt der Bewerbung .
Das ZK bittet die betroffenen Anwärter hier Stellung zu den Vorgängen zu nehmen.
Das ZK weist darauf hin, daß die Angelegenheit aufgrund der außenpolitischen Sicherheitsinteressen der UdSSR bereinigt werden muß.