1. Im Zeitraum vom 17.11.2003 bis einschließlich dem 22.11.2003 wird der
VG Raicheron zum 1. Stellvertretenden VoZK
und der
VG Industro zum 2. Stellvertretenden VoZK
ernannt.
2. Alle Vollmachten gehen in dieser Zeit auf die genannten Genossen über.
3. Die Amtsgewalt hält der 1. Stellvertreter inne, es sei denn er ist abwesend. In diesem Fall führt der 2. Stellvertreter die Amtgeschäfte auf Absprache mit dem 1. StellvVoZK.