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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 114 mal aufgerufen
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Jähn
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03.12.2003 08:43
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Das ZK beschließt:
1. Die Mindestpunktzahl für Bewerber wird auf 10.000 Punkte angehoben.
2. Mitgliederzahl wird auf 25 beschränkt.
3. Bewerber, die Punkt 1 oder 2, bzw. beide Punkte nicht erfüllen werden durch die GULAG aufgenommen.
4. Die Satzung der UdSSR wird angepaßt.
gez. Jähn
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