|
|
Sie können sich hier anmelden
|
Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 173 mal aufgerufen
|
|
|
Jähn
Offline
Besucher
|
|
24.10.2004 10:06
|
|
|
Das ZK beschließt:
117. ZKB
1. Den Anwärter
-Sengralenronmen
bis zur Klärung seiner Sperrung aus der UdSSR auszuschließen.
2. Dem Anwärter das Zugangsrecht im Forum zu belassen.
3. Den Anwärter nochmals auf die treuhänderische Eigenschaft i.S.d. §1 (4) der Satzung des überlassenen Konto aufmerksam zu machen.
gez.
PZK
| | |
|
|
|
Sprung
|
|
|
|