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Dieses Thema hat 1 Antworten und wurde 96 mal aufgerufen
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Jähn
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Besucher
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04.12.2004 14:45
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130. ZKB Beförderung des Anwärter Skaos
1. Gemäß des 121. ZKB "Anwärterbeschluß" festzustellen, daß:
a) Der Rang 400 am 3.12.2004 608.618 Punkte hat.
b) Der Anwärter Skaos
als
(1) geeignet anzusehen ist,
(2) die Sonderprüfung bestanden hat,
(3) eine gute Diplomarbeit abgeliefert hat,
(4) das Rangkriterium erfüllt.
2. Den Anwärter Skaos zum
Genossen
der UdSSR zu befördern.
gez.
PZK der UdSSR
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