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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 140 mal aufgerufen
 [Archiv] Entscheidungen des ZK & PZK
Jähn Offline

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Beiträge: 4.925

17.01.2005 12:56
140.ZKB - „Aufbauhilfe-Beschluß“ Zitat · Antworten
Das PZK beschließt :

1. Es wird festgestellt, daß nach Rücksprache mit den Admins die immer noch nicht umgesetzte Handelsregel in der Anwendung des §6 I oGameregeln dazu führt, daß der 140. ZKB „Aufbauhilfe-Beschluß“ undurchführbar ist.

2. Die Punkte 1.-7. 140 ZKB wird wegen der aktuellen Regeländerungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Phase 1 140. ZKB wird abgebrochen.

3. Der VoHAKOM wird beauftragt zukünfitg die oGame-Regeln auf einschlägige Änderungen hin zu prüfen.

gez.

S. Jähn
VoZK des PZK des ZK der UdSSR


Das ZK beschließt:

140.ZKB - „Aufbauhilfe-Beschluß“

Zur Durchführung des 140. ZKB wird das PZK zunächst das Einverständnis eines Uni2 oGame-Admins einholen.

Nach Bestätigung wird die Umsetzung und Ausführung des 140. ZKB erfolgen:


1. Gegenstand
Schwächeren Genossen soll für eine Erprobungszeit von

- 6 Monaten (bis zum 15.7.2005)

zweckgebundene Aufbauhilfe solidarisch auf freiwilliger Basis geleistet werden. Hierfür wird den Genossen die freie Wahl zwischen zwei Titeln gewährt, die sie verpflichten. Bei Bewährung des Projekts wird die Satzung geändert und die Bruderhilfe fester UdSSR Bestandteil.

2. Ziel
Die Aufbauhilfe ist zweckgebunden und erfolgt nur für Minen, Forschung und Festungsklassenaus- oder Aufbau.

3. Organisation
Es ist eine neue Dienststelle einzurichten, die dem HAKOM unter der Leitung des VoHAKOM (Genosse AnuwA) als allianzinterne und nur Genossen zugängliche „HAKOM - Abteilung für Aufbauhilfe“ HAKOM - AA unterstellt ist. Der VoHAKOM erhält Moderatorenrechte.
Das PZK wird mit dem oGame Admin Snak Kontakt über die Einrichtung des HAKOM – AA aufnehmen und dieses als „Bank“ i.S.d. oGame-Pusherregel beim Genossen AnuwA legitimieren.

4. Aufgaben

Die HAKOM - AA

- ist zuständig für Annahme & Verwaltung von Anträgen auf Hilfslieferungen;
- ist verpflichtet die Anträge im HAKOM – AA in Listen einzustellen und zu aktualisieren;
- entscheidet über und koordiniert die Hilfslieferungen;
- hat das Recht durch Sonden die Mittelverwendung nach eigenem Ermessen zu überprüfen;
- verwaltet einsehbar im HAKOM-AA die Liefereingänge nach Genossen &
- die gemäß der Anträge erbrachten Lieferungen für einen Genossen.

5. Verfahren

a) Alle verpflichteten Genossen liefern dem VoHAKOM wöchentlich 10% der Rohstoffproduktionswochenleistung wobei für Metall, Kristall & Deuterium einzeln erhoben wird. Der VoHAKOM bestimmt für jeden verpflichteten Genossen anhand der NAKOM Wirtschaftsdaten die wöchentlichen Lieferpflichten der Genossen.

b) Anträge können nur anhand des aktuellen Datensatzes des Genossen im NAKOM gestellt werden. Verlangt ein Genosse Lieferungen ohne entsprechende Daten im NAKOM, wird der Antrag mit Begründung verworfen.

c) Der Antrag muß angeben, was der Genosse bauen will (z.B. Metallmine 28, 2000 RW, 100 GW, usw.) und wie viel Rohstoffe er hierfür benötigt.

d) Anträge können nur für Rohstoffproduzenten (Minen), Forschung und Verteidigungsanlagen gestellt werden.

e) Die Anträge werden in der umgekehrten Reihenfolgen ihres Umfangs, gemessen am Bruttometallwert (Kurs 3:2:1, Beispiel: Kosten sind 1000 Metall, 1000 Kristall & 100 Deut, dass sind dann 2.800 Metall brutto). Belieferte Anträge werden gestrichen, der nächste Antrag wird dann bearbeitet.

f) der VoHAKOM führt im HAKOM-AA ein für alle Genossen einsehbares Konto aller vorliegenden Rohstoffe. Er saldiert und rechnet nachprüfbar ab.

6. Titel
Es wird eine Unterscheidung der Genossen nach Spielphilosophie eingeführt. Die Titel sind keinerlei Ränge und sind außerhalb des HAKOM mit keinerlei besonderen Rechten oder Pflichten verbunden. Die Genossen sollen sich jedoch gemäß ihrer eigenen Spielphilosophie entscheiden Danach haben die Genossen die frei Wahl zwischen

a) „Genosse Tankist“ (GT):
GTs sind von der Pflicht zur Rohstofflieferung befreit, können aber keine Anträge im HAKOM stellen.

b) „Genosse Kosmonaut“ (GK)
GKs sind verpflichtet, können aber Anträge stellen.

7. Sonstige Hilfslieferungen
Sonstige spontane & freiwillige Hilfslieferungen in Sonderfällen oder Notlagen und das MOKOM sind hiervon nicht betroffen und können immer erbeten werden.

8. Beförderungen
Den Genossen AnuwA für seine verdienstvolle Arbeit im HAKOM zu loben und zum „Verdienten Genossen“ (VG)zu ernennen. Er hat das Recht diesen Titel zu führen. Er ist von Anwärtern & Genossen bei seinem Titel anzusprechen.

gez.
Raicheron
VoZK des PZK der UdSSR

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