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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 [Archiv] Entscheidungen des ZK & PZK
Jähn Offline

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Beiträge: 4.925

27.02.2005 14:44
152. ZKB Beförderung des Anwärter Guhli Zitat · Antworten
152. ZKB Beförderung des Anwärter Guhli

Das ZK beschließt nach Ablauf der Probezeit des Awärter Guhli's:

1. Festzustellen, daß der Anwärter sich durch herausragende ingame-Aktivitäten als erfahrener Spieler gezeigt hat dessen Stärke eine Bereicherung für die UdSSR ist.

2. Festzustellen, daß er sich im Forum durch konstruktive gestalterische Initiativen eingebracht hat.

3. Festzustellen, daß er keine Aktivität in der RABFAK gezeigt hat.

4. Den Anwärter Guhli nach Erfüllung folgender Auflagen als Genosse der UdSSR aufzunehmen:

a) Bestehen der Diplomarbeit mit dem Thema:

"Wie kann in einer Allianz Angriff und Verteidigung unter besonderer Berücksichtigung der Probleme Kommunikation, Koordination & Spielzeiten durch allianzinterne Manöver erlernt & geübt werden?"

b) 2 RABFAK-Punkte.

c) Nach Erfüllen von a) & b) er sich im Forum der HoE persönlich als zukünftiger Genosse vorstellt und klarstellt, daß er von nun an die Prinzipien der UdSSR befolgt und volle Bündnistreue gegenüber unseren Verbündeten in der Meta RoL versichert. Hierbei hat er Zurückhaltung & Höflichkeit gegenüber einem ehemaligen Gegner unter Beweis zu stellen.

gez.

S. Jähn
VoZK des PZK des ZK der UdSSR

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