1. Der Genosse wird wegen Inaktivität ausgeschlossen: Nach schweren Verlusten hat er Hilfslieferungen abgelehnt, das Bespielen des Kontos eingestellt, erwirtschaftet keinerlei Punkte, ist nicht mehr im Forum präsent und hat nicht das angekündigte neue Konto vorangetrioeben.
2. Der Genosse kann nach Vorlage eines Kontos durch ZK-Sonderbeschluß wiederaufgenommen werden.
3. Dieser Beschluß tritt am 4.3.2005 0.01 in Kraft, wenn der Genosse nicht bis dahin vorgesprochen hat.