Sicherheitshalber möchte ich mich noch einmal vergewissern, ob das farmen oder angreifen von inaktiven (i) oder toten (iI) Verbündeten gestattet ist oder nicht.
Ich konnte in der Satzung und auch im FAB 5 keine abschließend befriedigende Antwort finden.
Des weiteren wüsste ich gern wie es mit inaktiven (i) Imperatoren der „VEB“ oder „KOMBINAT“ gemäß der jüngsten Weisung des ZK aussieht.
Es werden prinzipiell keine Verbündeten angegriffen.
Dabei ist es unerheblich ob diese ein (i) oder sogar (I) haben.
Angebrachte wäre es hierbei, wenn Sie sich an den entsprechenden Leiter der Allianz wenden und ihn darauf aufmerksam machen.
zu inaktiven mitglieder von VEB und KOMBINAT: angreifen erlaubt. der nichtangriffsbefehl bezüglich VEB wurde zum 15.5. komplett aufghoben. bei aktiven mitliedern von KOMBINAT bitte ich sie, sich noch ein wenig zurückzuhalten.
obgleich mir ein intervenieren kaum zusteht, möchte ich auch hier um pragmatismus bitten: mit zustimmung der jeweils zuständigen allianzleitung sollte es möglich sein, auch bündnis- und verhandlungspartner militärisch "heimzusuchen" - allein um die entsprechenden materialien der konterimperialistischen revolutíon zu gute kommen zu lassen, anstatt sie für "den klassenfeind" brach liegen zu lassen. für die bezeugung einer rechtschaffenen, grundehrlichen und sozialistischen haltung sollte eine weiterführung von 50% der erbeuteten güter an "bedürftige" der FA zeugnis genug sein.