1. Die Sache des Überfalls auf die Genossin Evi wird an die STAVKA im HQ befohlen. Alle weitere Bericht nur dort.
2. Die Genossin Evi hat den Schaden nach M, K & D zu berechnen und tragen diesen der STAVKA vorzutragen.
3. Das PZK wird mit Schadenersatzforderung und Fristsetzung die EXB kontaktiern sobald die Zahlen vorliegen. Bei Fruchtlosigkeit der Frist entscheidet das ZK über den Kriegszustand.
4. Der MdUdSSR hat die notwendigen Schritte zu veranlassen.